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Styrmir ArnasonHengsteDeckanmeldung/Deckbedingungen

Deckanmeldung

Gemäß Ihren Bedingungen, die Bestandteil des Vertrages sind, melde ich hiermit meine Stute zur Bedeckung

Bei dem Hengst:                                                                     an

Name der Stute:    ……………………………………………………………

Alter:……………………….           Farbe: ……………………………………

Stutbuchnummer: ………………………………  Fohlen bei Fuß:   ja / nein

Abstammung der Stute:

V: …………………………………..    M: …………………………………….

VV: …………………………………   MV: ……………………………………

VM: ………………………………...   MM: ……………………………………

Besitzer der Stute:

Name: …………………………………………………………………………..

Adresse: ………………………………………………………………………..

Tel.-Nr.: ……………………………..  eMail: ………………………………..

Durchführung einer Trächtigkeitsuntersuchung

Ja                 Nein                       wenn ja:           rektal          Ultraschall

Anlieferung der Stute am: ………………………………………………………

Die Anlieferung der Stute wird in der Woche vom                         erfolgen.

Hiermit erkenne ich die umseitigen Deckbedingungen an. Mit dieser Anmeldung sind 

300,00 € der Decktaxe als Anmeldegebühr zu zahlen. Erst nach Anzahlung gilt die 

Anmeldung als fest vereinbart und die Zusage zur Bedeckung erteilt.

_______________________________________________________________

Ort/Datum                                                             Unterschrift des Stutenbesitzer

 

Deckanmeldung.pdf

 

 

Deckbedingungen

1.Zur Bedeckung durch unsere Hengste werden nur gesunde Islandstuten mit Papieren nach vorheriger Anmeldung aufgenommen. Eine eventuelle FEIF- Beurteilung muss der Anmeldung als Kopie beileget werden.

2.Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Alle Stuten, mit Ausnahme von tragenden Stuten und Stuten mit Fohlen bei Fuß, müssen eine Tupferprobe vorweisen die nicht älter als 14 Tage sein darf. Andernfalls wird die Tupferprobe von unserem Gestütstierarzt zu Lasten des Stutenbesitzers nachgeholt. 

3.Bei Erkrankungsfällen oder Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen ermessen zu Lasten und im Auftrag des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Eine Information des Stutenbesitzers erfolgt umgehend. Das Gleiche gilt für eventuell notwendige Schmiedearbeiten. Die Stuten sollten unbeschlagen sein.

4.Für bestmögliche Unterkunft und Pflege ist Sorge getragen. Der Hengsthalter übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Verlust (Tod oder Entwendung), Beschädigung oder Minderwert der Stute oder des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher Ursache. Der Haftungsausschluss umfasst auch die Tätigkeit der Erfüllungshilfen und erstreckt sich auf deren möglichen Vorsatz. Auch für Schäden, die durch die Zuführung zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen ist er nicht haftpflichtig. Die Haftung des Gestüts beschränkt sich auf solche Schäden, die von ihm grob fahrlässig herbeigeführt werden. Jede Haftung ist ausgeschlossen. Für von seinem Pferd verursachte Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine für sämtliche Fälle der Tierhalterhaftung und sonstiger Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für sein Pferd besteht.

5.Soll die Stute auf dem Gestüt abfohlen, muss sie- im Interesse des Pferdes- mindestens 2 Wochen vor dem voraussichtlichen Abfohltermin angeliefert werden.

6.Das Weidegeld beträgt €6,00 pro Tag und Pferd, Mehraufwand bei Ekzempferden wird mit € 3 pro Tag und Pferd berechnet.

7.Alle Stuten müssen pünktlich zu Beginn der Deckperiode angeliefert werden. Die Rechnung für Pensionskosten und der Rest- Deckgeld- Betrag ist beim Abholen der Stute zahlbar. Danach wird der Deckschein ausgehändigt.

8.Die Anmeldegebühr beträgt pauschal € 300,00, ist in der Decktaxe enthalten und bei der Anmeldung zu zahlen.

9.Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters. Mit der Stutenanmeldung erklären Sie die Deckbedingungen als angenommen. Einwände gegenüber den Deckbedingungen müssen vor Anlieferung der Stute schriftlich erfolgen.

 

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